
1. Das Finanzamt
A. Was ist das Finanzamt? Das Finanzamt ist die regionale Behörde der Landesfinanzverwaltung. Es ist zuständig für die Verwaltung, Festsetzung und Erhebung der meisten Steuerarten in Deutschland. Es ist der primäre Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen in allen steuerlichen Angelegenheiten.
B. Rechtliche Grundlage: Die grundlegenden Verfahrensregeln sind in der Abgabenordnung (AO) festgelegt. Die materiellen Steuergesetze (z.B. Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Umsatzsteuergesetz (UStG), Gewerbesteuergesetz (GewStG)) definieren die einzelnen Steuerarten.
C. Hauptaufgaben und Zuständigkeiten:
- Steuerliche Erfassung: Zuteilung der Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nach Unternehmensgründung.
- Veranlagung: Entgegennahme und Bearbeitung der jährlichen Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer).
- Festsetzung und Erhebung: Erlass von Steuerbescheiden und Einzug der Steuerschulden sowie der vierteljährlichen Vorauszahlungen.
- Quellensteuern: Verwaltung der vom Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer und der von Banken abgeführten Kapitalertragsteuer.
- Außenprüfung: Durchführung von Betriebsprüfungen (Lohnsteuer- und allgemeine Außenprüfungen) zur Überprüfung der steuerlichen Korrektheit der Unternehmensbuchführung.
- Rechtsbehelfsverfahren: Bearbeitung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide.
D. Die Interaktion für Unternehmer: Unternehmer haben eine permanente, gesetzlich definierte Beziehung zum Finanzamt. Sie müssen regelmäßig (monatlich/vierteljährlich) Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen und jährlich umfassende Steuererklärungen abgeben.
E. Zuständige Behörde für Offenbach am Main: Je nach Stadtteil und Rechtsform das Finanzamt Offenbach am Main I oder das Finanzamt Offenbach am Main II.
2. Die Berufsgenossenschaft (BG)
A. Was ist die Berufsgenossenschaft? Die Berufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind nach Branchen gegliedert und agieren als eine Form der Sozialversicherung. Ihre Kernaufgabe ist ein duales System aus Prävention und Rehabilitation.
B. Rechtliche Grundlage: Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
C. Hauptaufgaben und Zuständigkeiten:
- Prävention: Erlass und Überwachung von Unfallverhütungsvorschriften (UVV), um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Beratung und Schulung von Unternehmen und Mitarbeitern.
- Rehabilitation und Entschädigung: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit übernimmt die BG die Steuerung und die Kosten für:
- die medizinische Heilbehandlung,
- die berufliche Wiedereingliederung,
- die soziale Rehabilitation,
- die Zahlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Verletztengeld, Renten an Verletzte oder Hinterbliebene).
- Beitragserhebung: Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Unternehmer. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Lohnsummen und der Gefahrenklasse des Betriebs.
D. Die Interaktion für Unternehmer: Jeder Unternehmer (auch Freiberufler und Einzelunternehmer) muss sein Unternehmen bei der für seine Branche zuständigen BG anmelden. Er muss Arbeitsunfälle melden und jährlich den digitalen Lohnnachweis für die Beitragsberechnung einreichen.
E. Zuständige Behörde für Offenbach am Main: Die Zuständigkeit ist branchenabhängig, nicht ortsabhängig. Beispiele sind:
- VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft): für Büros, Banken, Zeitarbeit.
- BG BAU: für das Baugewerbe.
- BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall): für metall- und holzverarbeitende Betriebe.
3. Das Handelsregister
A. Was ist das Handelsregister? Das Handelsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Verzeichnis aller Kaufleute und Handelsgesellschaften im Bezirk eines Registergerichts. Es dient der Rechtssicherheit und Transparenz im Geschäftsverkehr (Publizitätsfunktion). Jeder kann sich auf die Richtigkeit der eingetragenen Tatsachen verlassen.
B. Rechtliche Grundlage: Das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie spezifische Gesetze wie das GmbH-Gesetz (GmbHG) oder das Aktiengesetz (AktG).
C. Hauptaufgaben und Zuständigkeiten:
- Konstitutive und deklaratorische Eintragungen: Es werden rechtserhebliche Tatsachen eingetragen, die teilweise erst durch die Eintragung wirksam werden (konstitutiv, z.B. die Gründung einer GmbH) oder nur bekannt gemacht werden (deklaratorisch, z.B. die Erteilung einer Prokura).
- Dokumentation von Unternehmensdaten: Eingetragen werden u.a. Firma (Name), Rechtsform, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stamm- bzw. Grundkapital, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen).
- Veröffentlichung von Änderungen: Jede relevante Änderung (z.B. Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderung, Auflösung) muss eingetragen werden.
- Löschung: Die Beendigung einer Gesellschaft wird durch die Löschung im Register vollzogen.
D. Die Interaktion für Unternehmer: Die Anmeldung von eintragungspflichtigen Tatsachen ist für die betreffenden Rechtsformen (z.B. e.K., OHG, KG, GmbH, AG) gesetzlich zwingend. Alle Anmeldungen zum Handelsregister müssen elektronisch über einen Notar erfolgen.
E. Zuständige Behörde für Offenbach am Main: Das Amtsgericht Offenbach am Main – Registergericht.
IV. Das Gewerbeamt
A. Was ist das Gewerbeamt? Das Gewerbeamt (oft Teil des Ordnungsamtes) ist die kommunale Behörde, die für die Umsetzung der Gewerbeordnung (GewO) zuständig ist. Es ist die zentrale Anlauf- und Meldestelle für alle gewerblichen Tätigkeiten.
B. Rechtliche Grundlage: Die Gewerbeordnung (GewO).
C. Hauptaufgaben und Zuständigkeiten:
- Entgegennahme von Gewerbemeldungen: Jede Aufnahme, Veränderung (z.B. Verlegung des Betriebs, Änderung der Tätigkeit) oder Aufgabe eines Gewerbes muss hier angezeigt werden (Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung).
- Erteilung von Genehmigungen: Für eine Vielzahl von Gewerben ist eine besondere Erlaubnis erforderlich (sog. erlaubnispflichtige Gewerbe, z.B. Gaststätten, Makler, Bewachungsunternehmen). Das Gewerbeamt prüft die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und erteilt die Konzession.
- Überwachungsfunktion: Das Amt überwacht die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften.
- Informationsdrehscheibe: Das Gewerbeamt leitet die Informationen aus der Gewerbeanmeldung automatisch an andere relevante Stellen weiter, insbesondere an das Finanzamt, die IHK/HWK, die Berufsgenossenschaft und das statistische Landesamt.
D. Die Interaktion für Unternehmer: Für jeden Gewerbetreibenden (nicht für Freiberufler!) ist die Anmeldung beim Gewerbeamt der erste und wichtigste administrative Schritt zur Legalisierung der Geschäftstätigkeit.