
Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die EÜR ist eine Methode, bei der der Gewinn durch die simple Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres ermittelt wird.
Grundformel: Gewinn = Summe der Betriebseinnahmen - Summe der Betriebsausgaben
Der entscheidende Unterschied zur Bilanzierung liegt im Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG). Eine Einnahme wird erst dann erfasst, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto oder in der Kasse eingeht (Zufluss). Eine Ausgabe wird erst dann erfasst, wenn das Geld tatsächlich abfließt (Abfluss). Das Datum der Rechnungsstellung ist dabei unerheblich.
Wer darf die EÜR anwenden?
Die EÜR ist ein Privileg für bestimmte Gruppen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Zur Anwendung der EÜR berechtigt sind:
- Freiberufler: Unabhängig von ihrem Umsatz oder Gewinn (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten).
- Gewerbetreibende (Einzelunternehmen und Personengesellschaften): Sofern sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und folgende Schwellenwerte im Kalenderjahr nicht überschreiten:
- Umsatz: 600.000 €
- Gewinn: 60.000 €
Sobald einer dieser Werte überschritten wird, fordert das Finanzamt zum Wechsel zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung für die folgenden Wirtschaftsjahre auf. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind immer zur Bilanzierung verpflichtet.
Der Aufbau und die Durchführung
Obwohl die Methode einfach ist, unterliegt die EÜR formalen Anforderungen, insbesondere für die Steuererklärung. Die Übermittlung an das Finanzamt muss elektronisch über die amtlich vorgeschriebene "Anlage EÜR" als Teil der Einkommensteuererklärung erfolgen.
Typische Posten der EÜR:
- Betriebseinnahmen:
- Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen
- Umsatzsteuerfreie Einnahmen
- Vereinnahmte Umsatzsteuer
- Betriebsausgaben:
- Wareneinkäufe
- Personalkosten
- Miete für Geschäftsräume
- Bürobedarf und Telekommunikation
- Reise- und Fahrzeugkosten
- Gezahlte Vorsteuer
- Abschreibungen (AfA)
Wichtige Ausnahmen vom Zufluss-Abfluss-Prinzip
Das reine Cash-Prinzip wird an entscheidenden Stellen durchbrochen, um eine korrekte Periodenabgrenzung sicherzustellen:
- Anlagevermögen: Die Anschaffungskosten für langlebige Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung) über 800 € netto dürfen nicht sofort als Ausgabe gebucht werden. Sie müssen über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt und jährlich als Abschreibung (Absetzung für Abnutzung - AfA) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Hierfür ist ein separates Anlageverzeichnis zu führen.
- Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt oder Erstattungen vom Finanzamt werden als Betriebsausgabe bzw. -einnahme im Jahr der Zahlung erfasst.
- Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen: Zahlungen, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel (innerhalb von 10 Tagen) fällig und geleistet werden (z.B. Miete, Versicherungen), werden dem Wirtschaftsjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.